Existenzvernichtender Aussperrparagraf § 522 Abs.2und3 ZPO a. F.

Die Rot - Grüne Bundesregierung führte den " existenzvernichtenden Aussperrparagraf " ein

Die " völlig überflüssige " Einführung der " Rechtsmittelbeschneidung , ( § 522 Abs. 2 und  ZPO a. F. )" im Jahre 2002 hatte mir meine " komplette Existenz " gekostet am 26. Februar 2008 beim OLG Nürnberg, ( Az.: 8 U 1823/07). Seitdem bin ich deswegen " bettelarm ," deswegen bin ich " sehr hoch " verschuldet, und deswegen droht mir demnächst auch noch die " Obdachlochlosigkeit " !!! Beim OLG Nürnberg fand " vorsätzliche Rechtsbeugung " statt